Artikel 1.1: Die göttliche Offenbarung
Durchaus evangelikal fängt das Westminster Bekenntnis mit der Beschreibung der Göttlichen Schrift. Klar wird im ersten Absatz deutlich gemacht, dass es für die Gemeinde Gottes Weg ist, Ihr seinen Willen mitzuteilen. Kein Platz bleibt für Schwärmerei.
Liberalen Theologen ist dies durchaus ein Dorn im Auge. So wird z.B. die Chicago Erklärung wegen ihrer „unchristlichen Hochschätzung“ der Schrift verworfen. Wie überraschte es mich von einem evangelischen Pastor zu hören, ich würde Christus verachten, wenn ich das geschriebene Wort höher halte, als die Person Christi. Dass aber die Person Christi nur durch sein geschriebenes Wort bekannt ist (und nicht durch Archäologie und Fantasien von Geschichtswissenschaftlern) schien er zu übersehen.
Artikel 1.2: Die Bücher der Heiligen Schrift
Die Bestätigung (keine Definition!) des Kanons der Heiligen Schrift, war nötig, da die katholische Kirche für die Bücher des Alten Testaments nicht klar sah. Ein Artikel zum Kanon des NT erschien hier im Blog.
Artikel 1.3: Die Apokryphen sind menschliche Schriften
Bei H. Egelkraut (Das Alte Testament , 6 Auflage, S. 56) fand ich diese sehr schöne Erklärung des Begriffes „apokryph“:
Apokryph bedeutet verborgen, und bezeichnet Bücher, die (weil nicht kanonisch) nicht öffentlich im Gottesdienst, sondern nur privat (d.h. im Verborgenen gelesen werden durften
Viele Apokryphen sind hilfreiche und historisch sinnvolle Schriften. So die Makkabäer im Alten Testament, oder der Hirte von Hermas im Neuen Testament. Apokryphen sollten jedoch nicht mit pseudepigraphischen Schriften, wie dem Thomasevangelium verwechselt werden, welche Fälschungen sind, mit dem Ziel Irrlehren zu verbreiten. Eine recht übersichtliche Darstellung findet sich in Wikipedia. Weiterlesen